Grundlagen für die schulische Leistungsbewertung

Bereits 1964 wurde beschlossen, dass die Bewertung der Leistungen von SchülerInnen in der Schule mit Noten von „sehr gut“ bis „ungenügend“ durchgeführt werden sollen.[13] Die genaue Einteilung dieser Noten wird für diese Betrachtung der schulischen Leistungsbewertungen außen vor gelassen, da der Fokus hier auf den Grundsätzen und Erwartungen der Bewertungen liegt.

Die Grundsätze für die Leistungsbewertung an Schulen sind, wie das gesamte Schulgesetz, in Deutschland von den Bundesländern vorgegeben. Bundesländerübergreifende Gemeinsamkeiten sind die Folge von Verträgen und Beschlüssen zwischen den Bundesländern, zum Beispiel über die Kultusministerkonferenz. Da jedes Bundesland trotzdem seine eigenen Regelungen hat, werden hier beispielhaft einzelne Schulgesetze betrachtet.[14]

Im Schulgesetz von Nordrhein-Westfahlen sind die Grundsätze der Leistungsbewertung wie folgend definiert:

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; [...] Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.[15]


Aus diesem Schulgesetz geht hervor, dass die Leistungsbewertung von SchülerInnen deutlich machen soll, was diese während des Unterrichts gelernt haben. Wichtig hierbei ist, dass die Benotung also nicht auf Vorwissen oder Vorkönnen beruhen sollte, sondern auf den im Unterricht erarbeiteten Arbeitsmethoden und Erkenntnissen. Des Weiteren besteht die Leistungsbewertung aus Klausuren und der mündlichen Leistung.

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